Die Entscheidungsgewalt über die Bespielung liegt ausschließlich bei der Versammlung.
Die Versammlungen sind zeitlich begrenzt. Sie beginnen jeweils 17:00 Uhr und enden spätestens 21:00 Uhr.
Die Entscheidung wird per Abstimmung herbeigeführt.
Jede*r Anwesende hat genau eine Stimme pro Wahldurchgang.
Die Anzahl der zur Diskussion zu stellenden Projektvorschläge wird auf maximal acht pro Versammlung beschränkt.
Die physische Anwesenheit ist für Bewerber*innen Voraussetzung zur Teilnahme.
Das vorliegende Regelwerk kann von der Versammlung geändert werden.